1. Rolle von Yorika Travel und Verantwortlichkeit der Leistungsträger
Soweit Yorika Travel eine Reiseleistung lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über die zugrunde liegende Leistung mit dem in den Buchungsunterlagen genannten Leistungsträger zustande, beispielsweise mit einer Fluggesellschaft, einem Hotel, einer Mietwagenfirma oder einem sonstigen Anbieter.
Yorika Travel schuldet in diesem Fall die vereinbarte Vermittlungs-, Beratungs-, Informations-, Übermittlungs- und Bearbeitungsleistung im Rahmen des jeweiligen Auftrags.
Allein durch die Vermittlung, Weiterleitung eines Anliegens oder Unterstützung bei einer Reklamation übernimmt Yorika Travel keine eigenständige Garantie dafür, dass ein Leistungsträger seine Leistung erbringt, zahlungsfähig bleibt oder seinen Erstattungs- oder Entschädigungspflichten nachkommt.
Eigene Leistungszusagen, wirksam übernommene Garantien und gesetzliche Pflichten von Yorika Travel bleiben hiervon unberührt.
Die tatsächliche rechtliche Rolle von Yorika Travel richtet sich nach dem konkreten Angebot, dem tatsächlichen Buchungsablauf und den Vertragsunterlagen. Die bloße Bezeichnung als Vermittler ändert die rechtliche Einordnung einer Leistung nicht.
2. Buchungsdaten, Kundenangaben und Freigabe
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Buchung erforderlichen Angaben sorgfältig und vollständig zu übermitteln.
Vor einer verbindlichen Buchung sollen insbesondere geprüft werden:
- vollständige Namen entsprechend dem verwendeten Reisedokument;
- Geburtsdaten, soweit erforderlich;
- Reise- und Aufenthaltsdaten;
- Flughäfen, Abflug- und Zielorte;
- Gepäckbestimmungen;
- Hotel- und Zimmerdaten;
- Mietwagendaten;
- Kontaktinformationen;
- angebotene Tarif- und Stornierungsbedingungen.
Eine allgemeine Anfrage oder Beratung stellt noch keine verbindliche Buchungsfreigabe dar.
Soweit eine Korrektur ausschließlich aufgrund schuldhaft falsch übermittelter Kundendaten erforderlich wird und Yorika Travel ihre eigenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, sind daraus entstehende rechtlich zulässige Korrekturkosten, Fremdkosten oder Tarifdifferenzen grundsätzlich vom Kunden zu tragen.
Bei mehreren Fehlerursachen richtet sich die Verantwortlichkeit nach dem anwendbaren Recht und einer gegebenenfalls bestehenden Mitverantwortung.
Die Freigabe der Buchungsdaten durch den Kunden entbindet Yorika Travel nicht von eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten.
3. Änderungen, Umbuchungen und Namenskorrekturen
Ob eine Änderung von Namen, Datum, Strecke, Hotel, Zimmerkategorie, Mietwagen oder einer sonstigen gebuchten Leistung möglich ist, richtet sich nach den wirksam vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Anbieters, der Verfügbarkeit und dem anwendbaren Recht.
Änderungen können insbesondere zu:
- Tarifdifferenzen;
- Änderungsgebühren;
- neuen Fremdkosten;
- oder zusätzlichen vereinbarten Serviceleistungen
führen.
Yorika Travel sagt keine kostenfreie Umbuchung, Änderung oder vollständige Erstattung zu, wenn hierfür keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
Kosten einer Fehlerbehebung, die Yorika Travel aufgrund eigener gesetzlicher oder vertraglicher Verantwortung kostenlos schuldet, werden nicht auf den Kunden übertragen.
4. Freiwillige Stornierung durch den Kunden
Wenn der Kunde eine über Yorika Travel gebuchte oder vermittelte Leistung aus persönlichen Gründen storniert oder nicht in Anspruch nimmt, wird die Stornierung durch Yorika Travel auf Grundlage:
- der konkreten Buchung;
- der wirksam vereinbarten Bedingungen des Leistungsträgers;
- der mit Yorika Travel vereinbarten Service- und Bearbeitungsbedingungen;
- sowie des anwendbaren Rechts
bearbeitet.
Eine über Yorika Travel vorgenommene Buchung bedeutet nicht, dass die Bedingungen der Fluggesellschaft, des Hotels, der Mietwagenfirma oder eines anderen Leistungsträgers entfallen.
Die Bedingungen von Yorika Travel regeln die eigene Vermittlungs-, Bearbeitungs- oder Serviceleistung von Yorika Travel. Die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers gelten für die zugrunde liegende Reiseleistung, soweit sie wirksam vereinbart und rechtlich zulässig sind.
Eine Leistung kann je nach Tarif oder Buchungsbedingung:
- vollständig erstattbar;
- teilweise erstattbar;
- nur gegen Kosten stornierbar;
- oder nicht erstattbar
sein.
Es besteht keine für sämtliche Buchungen einheitliche Erstattungsquote.
5. Berechnung eines möglichen Erstattungsbetrags
Bei einer freiwilligen Stornierung wird der mögliche Erstattungsbetrag nach der konkreten Buchung ermittelt.
Dabei können – soweit vertraglich und gesetzlich zulässig – insbesondere berücksichtigt werden:
- Beträge, die vom jeweiligen Leistungsträger rechtmäßig einbehalten werden;
- bereits tatsächlich angefallene und nicht erstattbare Fremdkosten;
- Tarif- oder Stornierungskosten des Leistungsträgers;
- wirksam vereinbarte Service-, Vermittlungs- oder Bearbeitungsentgelte von Yorika Travel;
- zusätzliche Kosten, die unmittelbar durch einen vom Kunden gewünschten Änderungs- oder Stornierungsvorgang entstehen.
Yorika Travel erhebt keine willkürlichen Stornierungsprozentsätze oder nicht vorab vereinbarten Entgelte.
Der endgültig erstattungsfähige Betrag richtet sich nach dem konkreten Vertrag, den bereits erbrachten Leistungen, den tatsächlich entstandenen Kosten und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
6. Flugtickets
Bei Flugtickets richtet sich eine freiwillige Stornierung insbesondere nach dem gebuchten Tarif und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Der reine Beförderungsanteil kann vollständig, teilweise oder nicht erstattbar sein.
Ein als nicht erstattbar bezeichnetes Ticket bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche gezahlten Beträge einbehalten werden dürfen.
Soweit personenbezogene Steuern oder Gebühren der Fluggesellschaft aufgrund des Nichtantritts tatsächlich nicht entstehen und nach dem anwendbaren Recht zurückzuzahlen sind, bleiben entsprechende Ansprüche bestehen.
Airline-eigene Zuschläge sind nicht automatisch mit solchen Steuern und Gebühren gleichzusetzen.
7. Annullierung oder erhebliche Flugstörung durch die Fluggesellschaft
Eine Annullierung durch die Fluggesellschaft ist von einer freiwilligen Stornierung durch den Kunden zu unterscheiden.
Bei Annullierung, Nichtbeförderung oder erheblicher Verspätung können nach den jeweils anwendbaren Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Ansprüche auf:
- Erstattung;
- anderweitige Beförderung;
- Betreuung;
- oder gegebenenfalls Ausgleich
bestehen.
Ein nicht erstattbarer Tarif hebt zwingende Fluggastrechte nicht auf.
Ein Gutschein ersetzt einen bestehenden Anspruch auf Geldzahlung nicht ohne wirksame Zustimmung des Kunden.
8. Hotelbuchungen
Hotelbuchungen unterliegen den bei der Buchung vereinbarten Tarif- und Stornierungsbedingungen.
Abhängig vom Tarif können insbesondere gelten:
- kostenlose Stornierung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt;
- Teilstornierungskosten;
- vollständige Stornierungskosten;
- oder keine Erstattung bei Nichtanreise.
Die maßgeblichen Bedingungen werden nach Möglichkeit vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
Zusätzlich können gesondert vereinbarte Service- oder Bearbeitungsentgelte von Yorika Travel bestehen, sofern diese transparent mitgeteilt, wirksam vereinbart und rechtlich zulässig sind.
9. Mietwagen
Für Mietwagenbuchungen gelten die wirksam vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Mietwagenanbieters sowie das anwendbare Recht.
Kosten können insbesondere entstehen bei:
- Stornierung;
- verspäteter Abholung;
- Nichtabholung;
- Änderung des Fahrers;
- Änderung von Datum oder Fahrzeugklasse.
Zusätzlich können bei einer gesondert beauftragten Bearbeitung durch Yorika Travel wirksam vereinbarte Serviceentgelte anfallen.
10. Visa-Dienstleistungen
Soweit Yorika Travel bei Visa-Anträgen Beratungs-, Vorbereitungs-, Bearbeitungs- oder Übermittlungsleistungen übernimmt, schuldet Yorika Travel die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch den Erfolg der Visaerteilung.
Die Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung eines Visums trifft ausschließlich die zuständige Botschaft, das Konsulat oder die sonst zuständige Behörde.
Eine Beauftragung von Yorika Travel stellt daher keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar.
Wird eine Visa-Dienstleistung nach Beginn der Bearbeitung auf Wunsch des Kunden beendet, können bereits erbrachte Dienstleistungen sowie tatsächlich entstandene, nicht erstattbare Fremdkosten nach Maßgabe des Vertrags und des anwendbaren Rechts bestehen bleiben.
Yorika Travel bleibt für eigene Fehler nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
11. Kombinationen mehrerer Reiseleistungen
Bei Buchungen, die mehrere Reiseleistungen umfassen, beispielsweise:
- Flug + Hotel;
- Flug + Mietwagen;
- Hotel + Mietwagen;
- oder andere Kombinationen,
ist zunächst zu bestimmen, in welcher rechtlichen Form die Leistungen gebucht wurden.
Handelt es sich um rechtlich selbstständige vermittelte Einzelleistungen, wird die Erstattung für jede einzelne Leistung anhand ihrer Bedingungen und der wirksam vereinbarten Leistungen von Yorika Travel ermittelt.
Qualifiziert die konkrete Buchung dagegen rechtlich als Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung, gelten die hierfür zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Bedingungen dienen nicht dazu, eine gesetzlich bestehende Veranstalterverantwortung auszuschließen oder eine Pauschalreise nachträglich als bloße Vermittlung zu behandeln.
12. Service-, Vermittlungs- und Bearbeitungsentgelte von Yorika Travel
Yorika Travel kann für gesondert beauftragte eigene Leistungen ein Service-, Vermittlungs- oder Bearbeitungsentgelt berechnen, wenn:
- die konkrete Leistung beschrieben wurde;
- die Höhe oder Berechnungsgrundlage des Entgelts vor der verbindlichen Beauftragung transparent mitgeteilt wurde;
- das Entgelt wirksam vereinbart wurde;
- und die Erhebung gesetzlich zulässig ist.
Zu solchen Leistungen können – je nach Auftrag – insbesondere gehören:
- Bearbeitung eines Buchungsauftrags;
- Bearbeitung einer Stornierung;
- Kontaktaufnahme mit Leistungsträgern;
- Prüfung von Buchungs- oder Tarifbedingungen;
- Ausführung eines Änderungsauftrags;
- Bearbeitung oder Begleitung eines Erstattungsantrags;
- sonstige gesondert beauftragte administrative Leistungen.
Soweit die gesonderte Vermittlungs- oder Bearbeitungsleistung von Yorika Travel vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurde, kann das hierfür wirksam vereinbarte Entgelt trotz einer späteren freiwilligen Stornierung der zugrunde liegenden Reiseleistung bestehen bleiben, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
Eine bloße Bezeichnung eines Betrags als „Serviceentgelt“ schließt gesetzliche Rückzahlungsansprüche jedoch nicht automatisch aus.
13. Verantwortung von Yorika Travel für eigene Leistungen
Die nachfolgenden Haftungsregelungen betreffen ausschließlich Schadensersatzansprüche aus eigenen Leistungen von Yorika Travel und setzen ihre wirksame Einbeziehung in den jeweiligen Vertrag voraus.
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Yorika Travel nach den gesetzlichen Vorschriften.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit außerhalb zwingender gesetzlicher Haftung haftet Yorika Travel auf Schadensersatz nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine gesetzlich zu berücksichtigende Mitverantwortung des Kunden richtet sich nach dem Gesetz.
Die gesetzliche Beweislast wird durch diese Bestimmungen nicht verändert.
14. Erstattungsverfahren und keine automatische Vorfinanzierung
Grund und Höhe einer Erstattung ergeben sich aus:
- der konkreten Buchung;
- den wirksam vereinbarten Bedingungen;
- dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen;
- und dem geltenden Recht.
Soweit Yorika Travel ausschließlich als Vermittler tätig ist und keine eigene gesetzliche oder vertragliche Zahlungspflicht besteht, ist Yorika Travel nicht verpflichtet, Erstattungen oder Entschädigungen eines Leistungsträgers aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.
Allein die Entgegennahme, Prüfung oder Weiterleitung eines Erstattungsantrags begründet weder eine eigene Zahlungszusage noch eine Garantie für die Erstattung durch einen Leistungsträger.
Beträge, die Yorika Travel für den Kunden erhält und an ihn auszuzahlen hat, werden nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten weitergeleitet.
Eigene Zahlungspflichten von Yorika Travel bleiben unberührt.
15. Widerruf und besondere gesetzliche Rechte
Für reine Flugbeförderungsverträge besteht bei einer Fernabsatzbuchung kein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eigenständige Vermittlungs- oder Dienstleistungsverträge sowie andere Leistungen sind jeweils gesondert nach dem anwendbaren Recht zu beurteilen.
Für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen gelten besondere gesetzliche Vorschriften.
Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
16. Kontakt und Bearbeitung von Änderungs- oder Stornierungswünschen
Bei Anfragen zu einer Buchung sind möglichst anzugeben:
- Name des Reisenden;
- Buchungs- oder Ticketnummer;
- betroffene Reise oder Leistung;
- gewünschte Änderung oder Stornierung.
E-Mail:
info@yorikatravel.de
WhatsApp / Mobil:
+49 176 61234960
Die bloße Entgegennahme oder Prüfung einer Anfrage stellt weder eine Bestätigung der Stornierung noch eine Zusage eines bestimmten Erstattungsbetrags dar.
17. Zustimmung zu den Bedingungen vor verbindlicher Buchung
Bei Bestätigung der Buchung und Ausstellung eines Tickets, Vouchers oder einer sonstigen verbindlichen Buchungsbestätigung auf Grundlage der Zustimmung des Kunden gelten die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Buchungs-, Änderungs-, Stornierungs-, Service- und Erstattungsbedingungen, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden und gesetzlich zulässig sind.
Die verbindliche Buchung erfolgt damit auf Grundlage eines entsprechenden Auftrags des Kunden, nachdem ihm die maßgeblichen Bedingungen zuvor klar und zugänglich zur Verfügung gestellt wurden.
Diese Regelung stellt weder einen Verzicht auf zwingende gesetzliche Rechte noch einen pauschalen Ausschluss gesetzlich nicht abdingbarer Haftung von Yorika Travel dar.